Sonstiges
Reisemedizinische Beratung
Fernreisen stehen bei vielen Menschen ganz oben auf der Wunschliste. Ob nun der einfache Badeurlaub im fernen Osten, die Safari in Schwarzafrika oder der Trekkingurlaub in den Anden. Solche Urlaube bedürfen einer langfristigen und akkuraten Vorbereitung, insbesondere was medizinische Angelegenheiten angeht. Dieses betrifft neben der Zusammenstellung der Reiseapotheke, allgemeine und spezielle Hinweise auf Reiserisiken und notwendige Reisevorbereitungen auch Auffrischimpfungen oder der Aufbau eines gänzlich neuen Impfschutzes (z.B. gegenüber Hepatitis A/B, Gelbfieber, Meningokokken-Hirnhautentzündung).
Verabreden Sie bitte im Vorfeld einen Termin in unserer Terminsprechstunde. Nennen Sie dann bitte auch schon ihr Reiseziel mit den verschiedenen Aufenthaltsorten (z.B. im Rahmen einer Rundreise), Art der Reise (Badeurlaub, Trekking, etc.) und den Reisezeitpunkt mit Dauer der Reise. Wir können uns dann entsprechend genau und aktuell auf den Beratungstermin vorbereiten. Am besten füllen Sie das Dokumente "Reiseplan" aus, welches Sie auf der rechten Seite als pdf-Datei zum Download finden.
LKW-Führerscheinuntersuchung
Gemäß der Fahrerlaubnisverordnung (FeV §24) müssen alle Inhaber der alten Führerscheinklasse 2 ab dem 50. Lebensjahr, bzw. alle Erstantragssteller für den Erwerb der neuen Führerscheinklasse C/CE alle 5 Jahre ein aktuelles ärztliches Gutachten vorlegen. Ansonsten ruht die Fahrerlaubnis, bzw. erlischt nach einer zweijährigen Frist gänzlich. Wir führen diese Untersuchung, die neben einer körperlichen Untersuchung u.a. Laborwertebestimmungen und die Anfertigung eines aktuellen EKGs beinhaltet, an zwei Terminen durch (1.Termin: Labor, EKG; 2. Termin: ärztliche Untersuchung, Befundbesprechung, Ausstellung des Zeugnisses). Beachten Sie bitte, daß sie zusätzlich einen Termin beim Augenarzt zur augenärztlichen Begutachtung vereinbaren müssen.
Sportbootführerschein
Zum Erwerb des sog. Sportbootführerscheins ist eine ärztliche Untersuchung vonnöten. Auch diese Untersuchung wird durch uns durchgeführt.
Atteste und Bescheinigungen
Für Bescheinigungen und Atteste, z.B. für die Reiserücktrittsversicherung im Krankheitsfall, nehmen wir eine Schreibgebühr, die sich nach dem Umfang und der Gebührenordnung für Ärzte richtet.