eRezeptanforderung (elektronisches Rezept)

Ab dem 01.01.2024 stellen wir das Kassenrezept für Medikamente standardmäßig als eRezept aus. Bitte beachten Sie unbedingt die Hinweise ("wichtig zu wissen") weiter unten!

Ihre Rezeptanforderung

Haben Sie in diesem Quartal ihre Krankenversicherungskarte schon bei uns abgegeben, so können Sie ihr Rezept spätestens Morgen in der Apotheke einlösen. Liegt uns ihre Krankenversicherungskarte noch nicht vor, so benötigen wir diese leider zur Ausstellung eines eRezeptes. Alternativ lassen Sie uns von ihrer Krankenversicherung einen "Krankenkassenersatzschein" zukommen (vorzugsweise via Fax an die 04163-827722)

Wichtig zu wissen:

  1. Das eRezept kann in einem neuen Quartal nur ausgestellt werden, wenn auch ihre Krankenversicherungskarte schon bei uns eingelesen wurde.
  2. Das eRezept gilt aktuell nur für Kassenrezepte. Privatrezepte, Heil- oder Hilfsmittelrezepte (wie z.B. ein Rezept über Krankengymnastik) sind hiervon ausgenommen.
  3. Rezepte die bis 12.00 Uhr bestellt werden, sind am nächsten Werktag für Sie in der Apotheke gegen Vorlage ihrer Krankenversicherungskarte einlösbar. In der Praxis Am Gutspark wird jedes Rezept vor Unterschrift bzw. digitaler Signatur ärztlicherseits kontrolliert.
  4. Sie können Rezeptwünsche natürlich auch weiterhin per email oder Telefon an uns richten.

eRezepte die bis 12.00 Uhr bestellt werden, sind am nächsten Werktag für Sie in der Apotheke gegen Vorlage ihrer Krankenversicherungskarte einlösbar.

Praxis Am Gutspark
Dr. med. Ole Rathje
Andrea Rathje
Am Gutspark 9, 21640 Nottensdorf

Telefon: 0 41 63 · 8 27 70
Telefax: 0 41 63 · 8 27 722
E-Mail: anmeldung(at)praxis-am-gutspark.de